Allgemeine

Geschäftsbedingungen


Vertragsabschluss

Der Auftrag bzw. (Kauf-)Vertrag kommt durch Bestätigung eines Termins in schriftlicher Form (per E-Mail oder WhatsApp) zustande.


Zahlungsbedingungen

Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort. (in Einzelfällen nur nach Absprache auch Rechnungsstellung möglich) 


Terminabsagen

Werden Termine abgesagt, fällt eine Ausfallgebühr an. 

Innerhalb einer Woche bis 24 Stunden vor Termin werden 20 % der jeweiligen Bearbeitungskosten fällig.

Bei einer Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor einem Termin werden 100 % der Bearbeitungskosten fällig.


Haftungsgrundlagen

Unsachgemäße Bearbeitung: Wenn der Barhufpfleger den Huf falsch bearbeitet oder verletzt, beispielsweise durch zu tiefes Ausschneiden oder Verletzung der Huflederhaut, kann er für 

daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden. 

Falsche Beratung: Beratungsfehler, wie die falsche Empfehlung von Hufschuhen oder die Missachtung von Hufproblemen, können ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen. 


Verletzung des Pferdes

Jede Verletzung, die während der Hufpflege durch den Pfleger verursacht wird, kann zu Schadenersatzansprüchen führen, einschließlich Tierarztkosten und möglicher Folgeschäden. 


Folgeschäden

Vernachlässigung oder falsche Behandlung von Hufproblemen können zu Lahmheit, Fehlstellungen oder anderen Folgeschäden führen, für die der Barhufpfleger haftbar gemacht werden kann. 


Haftungsausschluss

Eigene Fahrlässigkeit Pferdehalter*in

Der Pferdehalter, die Pferdehalterin trägt eine gewisse Eigenverantwortung und kann für Schäden haftbar gemacht werden, die durch eigene Fahrlässigkeit entstehen, z.B. wenn er den Rat des Barhufpflegers ignoriert oder das Pferd unter falschen Bedingungen hält. 


Materialfehler

Ein Barhufpfleger haftet nicht für Materialfehler, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z.B. ein Nagelfehler beim Beschlag. Er muss jedoch beweisen, dass der Fehler tatsächlich auf das Material zurückzuführen ist. 


Höhere Gewalt

Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, können von der Haftung ausgenommen sein. 


Gesetzliche Haftung

Auch ohne vertragliche Vereinbarung kann der Barhufpfleger haftbar sein, insbesondere wenn er Schäden durch Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit verursacht. 


Gefährdungshaftung

Dies kann auch den Barhufpfleger betreffen, wenn er beispielsweise durch seine Arbeit eine Verletzung am Pferd verursacht, die zu einem Schaden beim Halter führt. 


Materialfehler

Der Hufpfleger haftet grundsätzlich auch für Materialfehler, die er bei der Arbeit verursacht hat, wenn er diese hätte erkennen müssen. 


Folgeschäden

Schäden, die durch eine fehlerhafte Hufbearbeitung entstehen, wie z.B. Lahmheit oder andere gesundheitliche Probleme, können ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. 


Versäumnisse

Das Versäumnis, einen Mangel rechtzeitig zu beheben, kann ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen. 


Nacherfüllung

Zuerst muss der Barhufpfleger die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten, bevor weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. 


Beweislast

Im Falle eines Schadens muss der Barhufpfleger beweisen, dass er keine Schuld trägt, wenn er behauptet, dass der Schaden auf einen Materialfehler, Vorerkrankungen des Pferdes oder andere unvorhersehbare Ursachen zurückzuführen ist. 

 

Dokumentation

Vor- und Nachher Fotos bzw. Videos werden zu Dokumentationszwecken aufbewahrt und dienen als "Kundenakte". Eventuell zur Verfügung gestellte Röntgenbilder und Tierarzt Berichte werden ebenfalls mit dieser "Kundenakte" geführt.


Besondere Fälle

Besondere Umstände wie stark unruhige Tiere oder gesundheitliche Probleme des Tieres können die Bearbeitung erschweren und können in Einzelfall mit Mehrkosten einhergehen.


Gerichtsstand

Amtsgericht Iserlohn

 

Zusätzliche Informationen

  • Inhalt der Hufpflege: Ganganalyse, Reinigung und Bearbeitung der Hufe. Entfernen von überschüssigem Horn, Hufe ausgleichen und bei Bedarf auch Hufschuhe anpassen. 

 

  • Zusammenarbeit mit dem Besitzer: Es ist wichtig, dass der Besitzer oder Betreuer des Tieres beim ersten Termin anwesend ist. 

 

  • Hufschutz: Hufschutzsysteme werden nur auf vorbereitete Hufe angebracht. 

 

Preisanpassungen

Die Preise können jederzeit angepasst werden.